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SG Oldenburg, 23.02.2006 - S 61 KR 176/04 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
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- BSG, 25.06.1991 - 3 RK 6/90
Berechnung des Krankengeldes bei Übergang von Voll- zur Teilzeitarbeit
Auszug aus SG Oldenburg, 23.02.2006 - S 61 KR 176/04
Nicht realisierte Ent-geltansprüche und Änderungen des Arbeitsentgelts, die erst nach Beginn der Arbeitsun-fähigkeit eingetreten sind, sind dementsprechend grundsätzlich unerheblich, selbst wenn rückwirkende Veränderungen zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar sind (…vgl. BSG Urteil vom 13.07.1977 -3 RK 22/76-, SozRecht 2200, § 182 Nr. 22; Urteil vom 25.06.1991 -1/3 RK 6/90-, SozRecht 3-2200, § 182 Nr. 8 Seite 33 ff. mit weiteren Nachweisen; BSG Urteil vom 16.02.2005 -B 1 KR 19/03 R). - BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 19/03 R
Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes - Berücksichtigung von zunächst …
Auszug aus SG Oldenburg, 23.02.2006 - S 61 KR 176/04
Nicht realisierte Ent-geltansprüche und Änderungen des Arbeitsentgelts, die erst nach Beginn der Arbeitsun-fähigkeit eingetreten sind, sind dementsprechend grundsätzlich unerheblich, selbst wenn rückwirkende Veränderungen zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar sind (…vgl. BSG Urteil vom 13.07.1977 -3 RK 22/76-, SozRecht 2200, § 182 Nr. 22;… Urteil vom 25.06.1991 -1/3 RK 6/90-, SozRecht 3-2200, § 182 Nr. 8 Seite 33 ff. mit weiteren Nachweisen; BSG Urteil vom 16.02.2005 -B 1 KR 19/03 R). - BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 177/75
Berechnung des Übergangsgeldes
Auszug aus SG Oldenburg, 23.02.2006 - S 61 KR 176/04
Das Krankengeld wird daher z. B. auch dann nicht neu berechnet, wenn der Versicherte später nach einem durchgeführten Lohnsteuerjah-resausgleichsverfahren von der Finanzverwaltung Steuerrückzahlungen erhält (BSG Ur-teil vom 23.03.1977, 4 RJ 177/75, SozRecht 2200, § 1241 Nr. 3). - BSG, 13.07.1977 - 3 RK 22/76
Erhöhung von Krankengeld entsprechend der Erhöhung der …
Auszug aus SG Oldenburg, 23.02.2006 - S 61 KR 176/04
Nicht realisierte Ent-geltansprüche und Änderungen des Arbeitsentgelts, die erst nach Beginn der Arbeitsun-fähigkeit eingetreten sind, sind dementsprechend grundsätzlich unerheblich, selbst wenn rückwirkende Veränderungen zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar sind (vgl. BSG Urteil vom 13.07.1977 -3 RK 22/76-, SozRecht 2200, § 182 Nr. 22;… Urteil vom 25.06.1991 -1/3 RK 6/90-, SozRecht 3-2200, § 182 Nr. 8 Seite 33 ff. mit weiteren Nachweisen; BSG Urteil vom 16.02.2005 -B 1 KR 19/03 R).